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BB 2020, 2931
 
BAG: Tarifvertragliche Regelung zur Übertragung von Führungspositionen im TVöD

§ 32 Abs. 3 TVöD-V ist keine spezielle, § 14 Abs. 1 TVöD-V vorgehende Regelung für die Übertragung von Führungspositionen auf Zeit. Auch Tätigkeiten der EG 10 und höher mit Weisungsbefugnis können daher dem Beschäftigten vorübergehend nach § 14 Abs. 1 TVöD-V übertragen werden.

BB 2020, 2931

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