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BB 2022, 1173
 
BFH: Strafverteidigungskosten als Werbungskosten – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

NV: Strafverteidigungskosten sind dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist.

BB 2022, 1173

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