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BB 2010, 469
 
BFH: Zuordnung der Gewerbesteuer zum Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn

Der BFH hat durch Urteil vom 16.12.2009 – IV R 22/08 – entschieden: Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende Gewerbesteuer als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn.

BB 2010, 469

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