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BB 2009, 1025
 
BGH: Commerzbank darf DAX als Bezugswert für Wertpapiere verwenden

Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 30.4.2009 – I ZR 42/07 – entschieden, dass der Aktienindex DAX als Bezugswert für von einer Bank ausgegebene Optionsscheine verwendet werden darf. Die Deutsche Börse kann die Verwendung der Bezeichnung DAX nicht aus ihrem Markenrecht untersagen. Die Benutzung stellt eine die Leistung der Commerzbank beschreibende Angabe dar, …

BB 2009, 1025

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