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BB 2014, 1153
 
BGH: Ryanair – Screen-Scraping durch Buchungsportale zulässig

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat am 30.4.2014 – I ZR 224/12 – über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des automatisierten Abrufs von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen (sog. “Screen Scraping”), entschieden.

BB 2014, 1153-1154

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