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BB 2014, 3073
 
BGH: Beweiserhebung hängt generell nicht von einer schlüssigen Sachverhaltsschilderung ab

Von einer Beweiserhebung darf grundsätzlich nicht bereits deswegen abgesehen werden, weil3074 die beweisbelastete Partei keine schlüssige Erklärung dafür liefert, weshalb eine von ihr behauptete Absprache zu einer schriftlich getroffenen Abrede keinen Eingang in den schriftlichen Vertrag gefunden hat. Denn der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung ist für den Umfang der Darlegungslast regelmäßig ohne Bedeutung. …

BB 2014, 3073-3074

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