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BB 2021, 2498
 
BGH: Dieselskandal – Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen

a) Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB. Im Wege der Vorteilsausgleichung ist dieser Anspruch um die Nutzungsvorteile zu kürzen, die dem Geschädigten in adäquatem Zusammenhang mit dem Schadensereignis zugeflossen sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316).

BB 2021, 2498

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