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BB 2010, 3033
 
BGH: Haftung gem. § 826 BGB bei Nichtinformation der Treugeber über aufsichtsrechtliches Vorgehen der BaFin

Mit Urteil vom 19.10.2010 – VI ZR 124/09 – hat der BGH entschieden: Der Geschäftsführer einer Treuhandkommanditistin haftet dem Treugeber nicht ohne Weiteres wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn er ihn nicht über ein aufsichtsrechtliches Vorgehen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert.

BB 2010, 3033

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