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BB 2014, 705
 
BGH: Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 12.3.2014 – IV ZR 306/13 – entschieden, dass706 der Versicherer, selbst wenn er über die möglichen Folgen von Falschangaben nicht ausreichend belehrt hat, zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt ist, wenn der Versicherungsnehmer oder der für ihn handelnde Makler arglistig falsche Angaben im Antrag gemacht hat. …

BB 2014, 705-706

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