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BB 2019, 2817
 
BGH: Nachholung einer Berufungsbegründung im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag

a) Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist die versäumte Prozesshandlung in der für sie vorgeschriebenen Form nachzuholen. Hat es der Rechtsmittelführer versäumt, eine unterschriebene und damit wirksame Rechtsmittelbegründung einzureichen, hat er somit bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen unterschriebenen Begründungsschriftsatz nachzureichen.

BB 2019, 2817

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