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BB 2020, 533
 
BT: Länder für Vereinsbesteuerung zuständig

Nach der Verfassung sind für die Besteuerung von Einzelfällen die obersten Finanzbehörden der Länder zuständig. Daher lägen der Bundesregierung über die Gewährung und den Entzug der Steuerbefreiung von bestimmten Vereinen keine statistischen Erkenntnisse vor. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/17168) auf534 eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16797) mit.

BB 2020, 533-534

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