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BB 2014, 258
 
BaFin: Meldepflicht für Derivategeschäfte ab 12.2.2014 – Unternehmen müssen LEI-Code beantragen

Ab dem 12.2.2014 sind alle Unternehmen gemäß Art. 9 der EMIR-Verordnung verpflichtet, den Abschluss neuer bzw. die Änderung oder vorzeitige Beendigung bestehender Derivatekontrakte an ein Transaktionsregister zu melden. Von dieser Meldepflicht werden sämtliche Derivatekontrakte erfasst – es sind sowohl börslich als auch außerbörslich abgeschlossene Geschäfte betroffen.

BB 2014, 258

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