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BB 2009, 1718
BGH 
Bank trägt Darlegungs- und Beweislast für fehlenden Vorsatz bei verschwiegenen Rückvergütungen (Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07)

Verletzt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Pflicht, den Kunden über Rückvergütungen aufzuklären, trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es nicht vorsätzlich gehandelt hat, auch dann, wenn seine Haftung für fahrlässiges Handeln nach § 37a WpHG verjährt ist (Fortführung von BGHZ 170, 226).

BGH, BB 2009, 1718-1721 (Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07)

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