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BB 2008, 1100
BFH 
Barausgleich cash-settlement führt nicht zu Werbungskosten bei den Stillhalterprämien (Urteil vom 13.02.2008, IX R 68/07)

Der vom Stillhalter einer Kaufoption auf den DAX an den Optionsberechtigten gezahlte Barausgleich (cash-settlement) ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG abziehbar.

BFH, BB 2008, 1100-1102 (Urteil vom 13.02.2008, IX R 68/07)

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