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BB 2018, 1295
BGH 
Befugnis des Aufsichtsrats zur gerichtlichen Vertretung der AG gegenüber von ihm beauftragten Sachverständigen (Urteil vom 20.03.2018, II ZR 359/16)

Hat der Aufsichtsrat in Ausübung seiner Einsichts- und Prüfungsrechte gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG einen besonderen Sachverständigen im Namen der Gesellschaft beauftragt, hat er auch die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Sachverständigen in einem Erkenntnisverfahren, das im Hinblick auf eine Streitigkeit aus dem Auftragsverhältnis geführt wird.

BGH, BB 2018, 1295-1298 (Urteil vom 20.03.2018, II ZR 359/16)

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