BFH
Bei formwechselnder Umwandlung beginnt Fünfjahresfrist des § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG erst mit deren Eintragung ins Handelsregister
BFH
vom 04.04.2001
- II R 57/98
BB 2001, 1398 (Heft 27)
BB 2001, 1398 (Heft 27)
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