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BB 2006, 2400
BFH 
Beiträge des Arbeitgebers zur freiwilligen Rentenversicherung für Kirchenbeamte: Kein Arbeitslohn bei Anrechnung auf die Versorgungsbezüge (Urteil vom 05.09.2006, VI R 38/04)

Die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte stellt dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen.

BFH, BB 2006, 2400 (Urteil vom 05.09.2006, VI R 38/04)

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