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BB 2024, 2872
BAG 
Berechnung des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld – Teilzeitbeschäftigte (Urteil vom 07.02.2024, 5 AZR 360/22)

Bei der Berechnung des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld hat der Arbeitgeber zunächst das Soll-Entgelt zu ermitteln, nach dem sich die Höhe des Kurzarbeitergeldes errechnet. Nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB III ist Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte, vermindert um das Entgelt für Mehrarbeit (Rn. 19).

BAG, BB 2024, 2872-2874 (Urteil vom 07.02.2024, 5 AZR 360/22)

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