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BB 2018, 337
OLG Nürnberg 
Berichtigung einer notariellen Gesellschafterliste nach Aufnahme in den Registerordner (Beschluss vom 28.12.2017, 12 W 2005/17)

Eine notarielle Gesellschafterliste kann auch noch nach Einreichung beim Handelsregister und Aufnahme in den Registerordner wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 44a Abs. 2 BeurkG berichtigt werden.

OLG Nürnberg, BB 2018, 337-340 (Beschluss vom 28.12.2017, 12 W 2005/17)

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