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BB 2006, 1204
BFH 
Berücksichtigung von Verlusten bei Beendigung einer gewerbesteuerlichen Mehrmütterorganschaft nur bei der Organträger-GbR (Urteil vom 14.03.2006, I R 1/04)

Die durch das UntStFG geschaffenen gesetzlichen Regelungen zur sog. Mehrmütterorganschaft sind verfassungsgemäß. Sie verstoßen nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Rückwirkungsverbot.

BFH, BB 2006, 1204-1209 (Urteil vom 14.03.2006, I R 1/04)

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