BGH
Bezeichnung "Kanzlei für Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht" verstößt nicht gegen berufsordnungsrechtliche Regelungen
BGH
vom 12.02.2001
- AnwZ (B) 11/00
BB 2001, 692 (Heft 14)
BB 2001, 692 (Heft 14)
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