BFH
Das FA ist bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nicht verpflichtet, mehr als die Hälfte der Säumniszuschläge zu erlassen
BFH
vom 09.07.2003
- V R 57/02
BB 2003, 2442 (Heft 46)
BB 2003, 2442 (Heft 46)
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