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BB 2005, 1644
 
BGH
Das Verbot der Einlagenrückgewähr und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien steht der Haftung der AG für die von ihrem Vorstand durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen begangenen sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigungen nicht entgegen - EM.TV

BGH, Entscheidung vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02;

BGH vom 09.05.2005 - II ZR 287/02
BB 2005, 1644 (Heft 31)

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