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BB 2016, 1421
BGH 
Depotvertrag – keine Zurechnung des als Aufsichtsratsmitglied erlangten Wissens eines Prokuristen gegenüber der Bank (Urteil vom 26.04.2016, XI ZR 108/15)

a) Einer Bank kann das Wissen ihres Prokuristen, das dieser als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangt hat und das dessen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 116 Satz 1 i.V. m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG unterliegt, nicht zugerechnet werden.

BGH, BB 2016, 1421-1425 (Urteil vom 26.04.2016, XI ZR 108/15)

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