BGH
Der Widerruf eines Prozessvergleichs kann wirksam sowohl dem Gericht als auch der anderen Vergleichspartei gegenüber erklärt werden
BGH
vom 30.09.2005
- V ZR 275/04
BB 2005, 2490 (Heft 46)
BB 2005, 2490 (Heft 46)
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