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BB 2003, 2305
 
BVerfG
Die Nicht-Berücksichtigung der vor Abschluss eines Verschmelzungsvertrags erfolgten Auflösung stiller Reserven bei der gerichtlichen Überprüfung des Umtauschverhältnisses verletzt nicht Art. 14 GG

BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 1 BvR 234/01;

BVerfG vom 25.07.2003 - 1 BvR 234/01
BB 2003, 2305 (Heft 44)

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