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BB 2006, 289
 
BGH
Die Teilkündigung einzelner Leistungselemente eines zu banküblichen Bedingungen geschlossenen Girovertrags ist unzulässig

BGH, Entscheidung vom 8. November 2005 - XI ZR 74/05;

BGH vom 08.11.2005 - XI ZR 74/05
BB 2006, 289 (Heft 6)

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