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BB 2017, 585
BGH 
Die Verbriefung des Anspruchs auf Barabfindung endet erst mit der Aushändigung der Aktienurkunde an den Hauptaktionär (Urteil vom 31.01.2017, II ZR 285/15)

a) Nach Eintragung des zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gefassten Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister und dem hierdurch bewirkten Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär verbriefen über diese Aktien ausgegebene Aktienurkunden den vollen Barabfindungsanspruch des früheren Minderheitsaktionärs einschließlich einer etwaigen Differenz zwischen der vom Hauptaktionär festgelegten und der in einem nachfolgenden Spruchverfahren ermittelten (höheren) Barabfindung.…

BGH, BB 2017, 585-587 (Urteil vom 31.01.2017, II ZR 285/15)

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