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BB 2006, 2757
LAG Berlin-Brandenburg 
Diskriminierung wegen des Geschlechts – Beweislast nach altem Recht (§ 611 a BGB) (Urteil vom 19.10.2006, 2 Sa 1776/06)

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung muss die Arbeitnehmerin gegebenenfalls Hilfstatsachen darlegen und unter Beweis stellen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.

LAG Berlin-Brandenburg, BB 2006, 2757 (Urteil vom 19.10.2006, 2 Sa 1776/06)

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