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BB 2017, 462
BGH 
Doppelte Schriftformklausel in einem Gewerberaummietvertrag – Vorrang der Individualvereinbarung (Beschluss vom 25.01.2017, XII ZR 69/16)

Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel kann im Falle ihrer formularmäßigen Vereinbarung wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nach § 305b BGB eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen.

BGH, BB 2017, 462 (Beschluss vom 25.01.2017, XII ZR 69/16)

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