Eigentumszuweisung im Flurbereinigungsverfahren an einen Dritten nach Verzicht eines Teilnehmers auf Abfindung in Land ist grunderwerbsteuerpflichtig (Urteil vom 23.08.2006, II R 41/05)
BFH, BB 2006, 2345-2346 (Urteil vom 23.08.2006, II R 41/05)
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