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BB 2018, 636
BAG 
Eine Verlängerung der beiderseitigen Kündigungsfrist in AGB auf drei Jahre benachteiligt den Arbeitnehmer in der Regel unangemessen (Urteil vom 26.10.2017, 6 AZR 158/16)

Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sog. Einmalbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.

BAG, BB 2018, 636-640 (Urteil vom 26.10.2017, 6 AZR 158/16)

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