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BB 2008, 1461
 
Einführung eines Vergleichsverfahrens in Kartellfällen

Die EU-Kommission hat ein Vergleichsverfahren in Kartellfällen eingeführt. Dabei optieren die Parteien nach Einsichtnahme in die Kommissionsakte dafür, ihre Beteiligung an einem Kartell einzuräumen und die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Im Gegenzug kann die EU-Kommission die gegen die Parteien verhängte Geldbuße um zehn Prozent reduzieren.

BB 2008, 1461

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