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BB 2005, 2565
 
BFH
Einnahmen eines Chefarztes aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind grundsätzlich Arbeitslohn, wenn die Leistungen innerhalb eines Dienstverhältnisses erbracht werden

BFH, Entscheidung vom 5. Oktober 2005 - VI R 152/01;

BFH vom 05.10.2005 - VI R 152/01
BB 2005, 2565 (Heft 47)

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