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BB 2012, 2269
LG Dortmund 
Einziehung eines GmbH-Anteils ohne Regelung zur Übereinstimmung der Summe der Beträge aller Geschäftsanteile mit dem Stammkapital (Urteil vom 01.03.2012, 13 O 47/11)

Der Beschluss über die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen ist nicht nichtig, wenn es zu einem Auseinanderfallen von Stammkapital und Summe der Nennbeträge der verbleibenden Gesellschafter kommt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gesellschafter rund zwei Monate später die Aufstockung der verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe des Stammkapitals beschließen.

LG Dortmund, BB 2012, 2269-2271 (Urteil vom 01.03.2012, 13 O 47/11)

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