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BB 2008, 2520
BAG 
Ethikrichtlinie – keine Mitbestimmung am Gesamtwerk (Beschluss vom 22.07.2008, 1 ABR 40/07)

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in einem Verhaltenskodex das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung regeln will. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk.

BAG, BB 2008, 2520-2524 (Beschluss vom 22.07.2008, 1 ABR 40/07)

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