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BB 2018, 982
 
FG Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Aussetzung der Vollziehung gem. § 237 i. V. m. § 238 AO

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung in § 237 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO, dass dann, wenn ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid endgültig keinen Erfolg gehabt hat, der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt wurde, mit einhalb Prozent monatlich zu verzinsen ist.

BB 2018, 982-983

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