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BB 2018, 149
 
FG Köln: Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, berechtigt dies allein das Finanzamt nicht zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines “Un”-Sicherheitszuschlags – jedenfalls für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung.

BB 2018, 149

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