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BB 2009, 714
FG Hamburg 
Forderung als ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG (Urteil vom 04.12.2008, 5 K 81/07)

Die steuerrechtliche Berücksichtigung von Forderungen setzt ungeachtet eines handelsrechtlich gebotenen Bilanzausweises eine betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 1 und Abs. 4 EStG) voraus.

FG Hamburg, BB 2009, 714-716 (Urteil vom 04.12.2008, 5 K 81/07)

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