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BB 2020, 2301
LAG Baden-Württemberg 
Geeigneter Aushangort für Wahlausschreiben zur Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen (Beschluss vom 10.06.2020, 4 TaBV 5/19)

Das Wahlausschreiben für die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist an einer den Wahlberechtigten zugänglichen und geeigneten Stelle im Betrieb auszuhängen. Geeignet ist die Stelle regelmäßig, wenn sie von einer möglichst großen Zahl der Beschäftigten aufgesucht und eingesehen werden kann, damit möglichst viele Wahlberechtigte von der Durchführung der Wahl Kenntnis erlangen.

LAG Baden-Württemberg, BB 2020, 2301-2304 (Beschluss vom 10.06.2020, 4 TaBV 5/19)

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