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BB 2007, 948
LAG Nürnberg 
Geltung tarifvertraglicher Ausschlussfristen für Karenzentschädigung (Urteil vom 21.02.2007, 6 Sa 576/04)

Beruft sich ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag eine unbestimmte allgemeine Bezugnahmeklausel enthält, auf die Anwendbarkeit des Rationalisierungsschutzabkommens einer bestimmten Tarifbranche, dann muss er sich auch die im Manteltarifvertrag derselben Tarifbranche enthaltene Ausschlussfrist entgegenhalten lassen.

LAG Nürnberg, BB 2007, 948 (Urteil vom 21.02.2007, 6 Sa 576/04)

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