BFH
Gerichte dürfen (ermessensbindende) Verwaltungsvorschriften nicht selbst auslegen, sondern nur prüfen, ob die Auslegung der Behörde möglich ist - Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG bei Land- und Forstwirt
BFH
vom 24.11.2005
- V R 37/04
BB 2006, 706 (Heft 13)
BB 2006, 706 (Heft 13)
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