BFH
Gesetzlicher Beklagtenwechsel berührt die Zuständigkeit des FG nicht, wenn der Streitgegenstand unverändert bleibt
BFH
vom 25.01.2005
- I R 87/04
BB 2005, 1435 (Heft 26)
BB 2005, 1435 (Heft 26)
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