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BB 2009, 2086
Mehrens 
Gewerkschaftswerbung per E-Mail – Zulässigkeit und Grenzen

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 20.1.2009 (1 AZR 515/08; vgl. BBL2009-2096-1 unter www.betriebs-berater.de) entschieden, dass sich eine tarifzuständige Gewerkschaft an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail-Adressen mit Werbung und Informationen wenden darf, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat. …

Mehrens, BB 2009, 2086-2091

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