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BB 2006, 1354
BGH 
Gläubigerbenachteiligung bei unwiderrufener Einzugsermächtigung zu Gunsten des Zedenten und Weiterleitung der zedierten Forderungen an den Zessionar durch den Sicherungsgeber (Urteil vom 06.04.2006, IX ZR 185/04)

Hat der Sicherungsnehmer die dem Schuldner erteilte Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, so benachteiligt die Weiterleitung der auf dem Schuldnerkonto eingegangenen Erlöse der wirksam erfüllten Forderungen an den Sicherungsnehmer die Gesamtheit der Gläubiger.

BGH, BB 2006, 1354-1356 (Urteil vom 06.04.2006, IX ZR 185/04)

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