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BB 2019, 1571
BFH 
Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht bei Anteilsminderung innerhalb von fünf Jahren nach steuerbegünstigter Grundstückseinbringung in eine Gesamthand (Urteil vom 15.01.2019, II R 39/16)

Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert.

BFH, BB 2019, 1571-1575 (Urteil vom 15.01.2019, II R 39/16)

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