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BB 2018, 2787
BFH 
Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG (Urteil vom 19.07.2018, IV R 14/16)

Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden.

BFH, BB 2018, 2787-2791 (Urteil vom 19.07.2018, IV R 14/16)

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