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BB 2017, 828
BAG 
Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw – Einbeziehung einer persönlichen Zulage (Urteil vom 26.01.2017, 6 AZR 440/15)

Hat ein Beschäftigter vor dem Inkrafttreten einer nach § 11 Abs. 1 TV UmBw vereinbarten Ruhensregelung einen Anspruch auf eine persönliche Zulage nach § 6 TV UmBw, ist diese Zulage bei der Berechnung der Ausgleichszahlung zu berücksichtigen.

BAG, BB 2017, 828-829 (Urteil vom 26.01.2017, 6 AZR 440/15)

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