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BB 2024, 2901
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Die EU-Blacklist ist die Liste der Länder, die in Steuerfragen nicht mit der EU kooperieren und gemeinhin als sog. “Steueroasen” gelten. Die Liste wird zweimal jährlich aktualisiert, wozu internationale Steuerstandards herangezogen werden. Für den Fall, dass Länder als nicht kooperativ identifiziert werden, findet zunächst eine Kontaktaufnahme statt, um auf die Missstände und Ausstände aufmerksam zu machen. Die Länder, die auf der Liste stehen, müssen seitens der EU-Mitgliedstaaten mit steuerlichen und außersteuerlichen Abwehrmaßnahmen rechnen. Für die Bundesrepublik finden sich diese Regelungen im Steueroasenabwehrgesetz. Mit diesem soll der unfaire Steuerwettbewerb zwischen Unternehmen eingeschränkt werden. Ziel ist, über wirtschaftliche Erschwernisse die Länder zum Auskunftsaustausch zu bewegen. Der Maßnahmenkatalog umfasst neben einer erhöhten Steuerpflicht auch Dokumentationspflichten für Transaktionen mit nicht kooperativen Ländern. Der Rat der Europäischen Union hat im Oktober 2024 die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Von der Liste gestrichen wurden die Staaten Antigua und Barbuda. Eine Neuaufnahme fand nicht statt. Daher umfasst die Liste nun die folgenden Staaten: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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