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BB 2025, 2261
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Nach der Erbschaftsteuer nimmt der politische Betrieb nun auch die Verteilung von Vermögen in den Blick, wie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Katharina Beck, Sascha Müller, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Stefan Schmidt und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 21/1630) zur Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern zeigt. Einleitend wird die Konzentration von Vermögen in Deutschland bemängelt, hinter Österreich sei Deutschland das Land mit der zweithöchsten Vermögensungleichheit. Angeführt wird dazu der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2025. Zur Vermögensverteilung im Jahr 2023 und dem Vergleich zu den Vorjahren wird auf die sog. Panel on Household Finances (PHF) zurückgegriffen, bei der sowohl Aktiva als auch Passiva der Haushaltsbilanz erhoben wird. Es handelt sich um eine sehr viel weitergreifende Methode verglichen mit anderen Methoden. Erhoben werden die Daten durch eine Befragung der privaten Haushalte, vor Ort bei den Befragten, die nach einem Stichprobenkonzept ausgewählt wurden. Im Bericht der Bundesbank heißt es, dass sich der Anteil, den die vermögendsten 10 % der Haushalte am gesamten Nettovermögen besitzen, für 2023 zum Beispiel auf über 50 % summierte, wie allerdings in allen anderen Erhebungsjahren seit 2010 auch. Der Wert lag mit 54 % leicht unter den Werten für 2017, nämlich 55 % und 2021 56 %. Das weitere Maß für Ungleichheit, das Verhältnis aus Mittelwert und Median ist gegenüber 2021 geringfügig von 3,0 auf 3,1 gestiegen. Das klassische Maß für die Ungleichheit, der sog. “Gini-Koeffizient”, blieb für das Nettovermögen nahezu konstant bei 72,4 % im Jahr 2023 gegenüber 72,8 % 2021. Damit lassen sich aus dem Bericht der Bundesbank keine Argumente für die dringende Einführung der Vermögensteuer aufgrund der steigenden Ungleichheit der Vermögensverteilung ableiten. Bleibt wieder einmal das vorgeschobene Argument der Gerechtigkeit. Tatsächlich geht es um mehr Steueraufkommen, mithin eine klassische Steuererhörung. Mal abwarten, wie sich die Parteien positionieren.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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